Bei einem Neubezug haben Sie bis zu 6 Wochen nach Schlüsselübergabe Zeit, sich bei uns rückwirkend anzumelden.
Wenn Sie schon Kund:in bei uns sind und innerhalb der Vertragslaufzeit umziehen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Den abgeschlossenen Vertrag nehmen Sie mit, solange sie innerhalb desselben Netzgebietes umziehen. Sollten Sie außerhalb des bisherigen Netzgebietes umziehen, wird der Vertrag mit Datum des Auszuges beendet.
Um Kund:in zu werden, melden Sie sich bitte über unser Service-Portal im Internet auf der Internetseite www.hammergas.de bzw. www.hammerstrom.de an. Hier werden Sie bis zur Anmeldung durch ein benutzerfreundliches Menü geführt.
Der Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten ist jederzeit möglich, solange keine langfristige Vertragsbindung beim aktuellen Lieferanten vorliegt.
Der Wechsel erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
Ja, wir übernehmen die Kündigung beim aktuellen Lieferanten und melden Sie zeitgleich beim Verteilnetzbetreiber zur Netznutzung an.
Nach Ihrer Anmeldung kündigen wir am nächsten Werktag bei Ihrem aktuellen Lieferanten und melden Sie bei dem örtlichen Verteilnetzbetreiber an. Sobald uns beide Bestätigungen vorliegen, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung zu, in der Ihnen u. a. die Höhe und die Fälligkeiten der zu zahlenden Abschläge mitgeteilt werden.
Der Wechsel zu den Stadtwerken Hamm GmbH ist kostenlos.
Preise / Konditionen
Die aktuellen Preise finden sie auf unserem Service-Portal im Internet, auf der Internetseite www.hammergas.de bzw. www.hammerstrom.de, Schritt 2: „Details ansehen“.
Über Preisänderungen werden Sie von uns schriftlich per E-Mail oder per Brief informiert. Sollten Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.
Haben Sie ein hammerGASfix-Produkt abgeschlossen, werden während der gesamten Vertragslaufzeit keine Preisanpassungen vorgenommen. Ein Tarifwechsel ist nach dem Abschluss eines Fix-Produktes nicht möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
Abrechnung / Ablesung
Wir als Lieferant lesen Ihren Zähler nicht ab. Sie erhalten von uns per E-Mail einen Link zugeschickt, in dem wir Sie auffordern, den Zählerstand abzulesen und online einzutragen.
Nach den ersten 12 Liefermonaten wird von den Stadtwerken Hamm GmbH eine Abrechnung erstellt sowie zum Ende des Lieferverhältnisses.
Sonstiges
Mit Neubezug ist der neue Einzug in ein Wohnobjekt gemeint und dass noch kein Vertrag mit einem anderen Lieferanten besteht. Das Neubezugsdatum ist das Datum der Schlüsselübergabe.